Flugplatzordnung

Ab sofort ist die Modellflugplatzbetriebsortnung (MFBO) gültig. Zusätzliche Vereinbahrungen wie zB Betriebszeiten bleiben jedoch Aufrecht.

1. Benützungsberechtigte

Zur Inbetriebnahme eines Flugmodells sind nur ordentliche Mitglieder des Modellflugvereins MFC-Saxen berechtigt. Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt!

2. Alleinflugberechtigung

Alleinflugberechtigt sind nur Personen die dem MFC-Saxen angehören.

3. Gastflugregelung

Gastflieger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes oder eines Vorstandmitgliedes das Fluggelände benützen.

Weiters muss der Gastpilot alle Forderungen, siehe „Versicherung“ vorweisen.

4. Versicherung

  1. Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannten Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann. (z.B.:Österr. Aero-Club (Sportlizenz) (Lizenzkarte und Einzahlungsbeleg)
  2. Registrierung bei der Austrocontrol
  3. Alle Modelle die in Betrieb genommen werden, müssen die Registrierungsnummer laut aktuellen Bestimmungen (EU-VO 2019/947) am Modell angebracht haben.
  4. Kompetenznachweis ist bis spätestens 21.12.2022 vorzuzeigen.

5. Betriebsverantwortung / Haftung

Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken.

Der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

6. Betriebszeiten (Saisonale Flugzeiten)

Winterflugzeiten1.Oktober bis 31 Mai

Montag bis Donnerstag 08:00 – 19:00 Uhr

Freitag bis Sonntag 08:00 – 20:00 Uhr

Feiertage 08:00 – 20:00 Uhr

Sommerflugzeiten 1.Juni bis 30.September

Montag bis Sonntag 08:00 – 20:00 Uhr

Feiertage 08:00 – 20:00 Uhr

Der Flugbetrieb ist so einzuteilen, dass das Gelände jeweils um 19:00 bzw. 20:00 Uhr geräumt ist.

Bei Veranstaltungen des MFC-SAXEN auf dem Fluggelände sind diese Flugzeiten nicht maßgeblich. Die betreffenden Flugzeiten werden dann vom Vorstand gesondert bekannt gegeben.

7. Modellanforderungen

  1. Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind.
  2. Regelung für Verbrennungsmotoren
    1. Der Betrieb von Verbrennungsmotoren ist nur mit einer wirksamen Schalldämpfung gestattet.
    2. An Sonntagen sowie an Feiertagen herrscht generelles Verbrenner- und Turbinenflugverbot.
    3. An Samstagen ist ab 18.00 Uhr das Fliegen mit Verbrenner- und Turbinenantrienb VERBOTEN. Fliegen mit Elektroantrieben ist bis 20.00 Uhr erlaubt.
  3. Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen maximal 25 kg schwer sein. Flugmodelle mit einer Masse größer als 25 kg und kleiner als 150 kg dürfen nur dann betrieben werden, wenn der Betreiber im Besitz einer entsprechenden gültigen Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde ist, und dessen Betrieb des Vorstandes genehmigt worden ist

8. Frequenznutzung

Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz-Frequenz frei ist (entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen); Kanalkennzeichnung

9. Flugbereich

  1. Die Durchführung von Flügen ist nur im ausgewiesenen Flugbereich zulässig. (siehe Karte)(2)
  2. Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 c nicht zulässig.
  3. Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 120 m über Grund. (gemäß LVR 2014, §18) (3) bzw EU-VO 2019/947

10. Verbotszonen

Der Betrieb innerhalb oder über ausgewiesenen Flugverbotszonen ist verboten. (siehe Karte)(2)

Beispiele f. Verbotszonen: Zuschauerräume, Parkplatz, Vereinshütte

11. Verhaltensregeln f. Betrieb

  1. Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann.
  2. Weiters ist das Überfliegen von landwirtschaftlichen Flächen, auf denen sich Personen aufhalten, (besonders in geringer Flughöhe) nicht zulässig.
  3. Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, müssen sie so zusammen stehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist. Die Start- und Landerichtung ist abzusprechen.
  4. Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.
  5. Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- u. Landebahn aus erfolgen.
  6. Nach der Landung ist die Start- u. Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen.
  7. Betriebsfremde unbeteiligte Personen dürfen sich nur im Abstand von mindestens 50 m von der Startbahn entfernt aufhalten. Nur unter besonderer Aufsicht eines befugten Piloten ist ein kleinerer Abstand zulässig.
  8. Das Betreten der Manövrierflächen (südlich der Rüsttische) ist für Besucher und Zuschauer nicht gestattet.
  9. Eltern haften für ihre Kinder im Sinne der elterlichen Aufsichtspflicht.

12. Ordnung und Sauberkeit am Fluggelände

Jeder Benutzer ist für die ordnungsgemäße und sorgfältigen Behandlung der Vereinsgeräte selbst verantwortlich und haftbar.

  • Zigaretten Aschenbecher
  • Sonstiger Abfall findet den Weg in die eigene Mülltonne
  • Rüsttische sind keine Sitzgelegenheit

13. Notfallplan

Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144,

nächster Arzt Dr. Kerbler 07269/286

Verbandskasten ist an der Vereinshütte neben der Uhr angebracht.

14. Sanktionen

Bei Verstoß gegen die Flugplatzortnung: Verwarnung durch den Vorstand.

Bei wiederholten Verstoß werden weitere Schritte eingeleitet.

Der Vorstand des MFC SAXEN

Jänner 2021